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Peter Hensel

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Der Energieberater

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Ausgabe 05-2009

 

Investitionen für die Zukunft Teil II, Neubau

Der Staat fördert energieeffizientes Bauen, alle Fördermöglichkeiten ausschöpfen.

Zentrales Thema beim Neubau eines Wohnhauses ist es, primär die Festlegungen des Bebauungsplanes umzusetzen, die Auflagen der Energieeinsparverordnung zu erfüllen und das Erneuerbare Energie Wärmegesetz in die Planung mit einfließen zu lassen. Diese Komponenten alle in Einklang zu bringen und sich trotzdem noch den Traum der eigenen vier Wände erfüllen zu können, ist mit unter sehr schwierig. Die Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Maßnahmen, Bezug nehmend auf die dann monatlich anfallenden Nebenkosten, insbesondere der Heizwärmebedarf der Immobilie steht außer Frage. Hier hat man die Möglichkeit die monatliche Belastung je nach energetischem Aufwand, auf ein Minimum zu reduzieren. Viel wichtiger als die Umsetzung der planerischen Vorgaben ist jedoch die Finanzierung des Eigenheims für den Bauherren. Wer heute die Entscheidung trifft, neu zu bauen kann mit besonders günstigen Zinskonditionen rechnen. Das Konjunkturpaket der Bundesregierung sieht hier verschiedene Mittel vor. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) deckt hier den größten Teil der Fördermöglichkeiten ab. Gefördert wird die Errichtung, Herstellung oder der Ersterwerb von Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen. Als Herstellung gilt auch die Erweiterung bestehender Gebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten sowie die Umwidmung bisher nicht wohnwirtschaftlich genutzter Gebäude bei anschließender Nutzung als Wohngebäude. Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser Geförderte KfW-Effizienzhäuser müssen eines der nachfolgend erläuterten energetischen Niveaus erreichen. Zum Nachweis des energetischen Niveaus sind der Jahres-Primärenergiebedarf Qp und der auf die wärme übertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene Transmissionswärmeverlust HT´ von einem Sachverständigen zu ermitteln. Das angestrebte KfW-Effizienzhaus-Niveau ist mit Antragstellung durch einen Sachverständigen zu bestätigen (Formular-Nr. 146 973). Die Höhe der Förderbeiträge ist abhängig von der Energieeffizienz der Energiesparhäuser. Hier unterscheidet man unter KfW- Effizienzhaus 70, KfW- Effizienzhaus 55 und Passivhaus. So ermittelt sich z. B. das Darlehen für ein KfW- Effizienzhaus 55 mit max. 50.000,00 € pro Wohneinheit, bei einem eff. Zinssatz von derzeit 2,57 % bei 20 Jahren Laufzeit, 3 tilgungsfreien Jahren und 10 Jahren Zinsbindung. Anträge können, Bauherren oder Erwerber von neuen Wohngebäuden zur Selbstnutzung oder Vermietung, z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts stellen. Voraussetzung für die Auszahlung und die Gewährung eines Darlehens ist, dass der Antrag (Formular- Nr. 141660/ Programm- Nr. 153 o. 154) auf Fördermittel vor Beginn der Investitionsmaßnahme bei der Hausbank gestellt wird und das die Maßnahmen von Fachfirmen durchgeführt werden. Einen weiteren Schwerpunkt in Sachen Fördermöglichkeiten deckt die Bundesanstalt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab. Hier gibt es Darlehen in allen Bereichen der Energieeffizienten Haustechnik. Holzheizungen, Wärmepumpen und Solaranlagen sind in verschiedenen Kombinationen förderfähig. Solarwärmeanlagen bis zu einer Bruttokollektorfläche von max. 40 qm erhalten zum Beispiel einen Zuschuss bei Brauchwassernutzung  von 45 €/qm (Bauantrag ab 1.1.09). Wird die Solaranlage zur Heizungsunterstützung genutzt, erhöht sich der Zuschuss auf 78,75 €/qm Kollektorfläche. Die Darlehen können mit anderen Fördermitteln kombiniert werden, sofern die Summe der Fördergelder die Aufwendungen nicht übersteigt. Fördermaßnahmen können Sie auch unter www.sebz-bergstrasse.de und www.kfw.de nachlesen.

Ihr Peter Hensel, Energieberater

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Stand: Oktober 2008